Das Landgericht hat die Angeklagten Sch., W., St., G. und von W. wegen gemeinschaftlichen Mordes verurteilt, und zwar die Angeklagte Sch. zu lebenslanger Freiheitsstrafe, den Angeklagten W. zu acht Jahren Jugendstrafe und die Angeklagten St., L., G. und von W. zu jeweils vier Jahren Jugendstrafe. Das Urteil hat keinen Bestand.
I. Verfahrenshindernisse:
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