BGH - Urteil vom 06.10.1987 (1 StR 455/87) - DRsp Nr. 1992/2895
BGH, Urteil vom 06.10.1987 - Aktenzeichen 1 StR 455/87
DRsp Nr. 1992/2895
c-d. Anforderungen an die gerichtliche Entscheidung über einen Antrag auf Augenscheinseinnahme am Tatort (Abs. 5) mit Rekonstruktion des Tatgeschehens;(d) ermessensfehlerfreie Antragsablehnung, wenn über vorliegende Lichtbilder und Zeugenaussagen hinaus keine weitere Sachaufklärung erwartet werden kann.