BGH - Urteil vom 23.10.1957 (3 StR 37/57) - DRsp Nr. 1996/15475
BGH, Urteil vom 23.10.1957 - Aktenzeichen 3 StR 37/57
DRsp Nr. 1996/15475
a. Alle zulässigen Erleichterungen in der Beweisaufnahme finden ihre Grenze an der dem Gericht obliegenden Aufklärungspflicht (§ 244 Abs. 2StPO).b. Knüpft der strafrechtliche Tatbestand an den Inhalt eines Schriftstücks an, muß diese Schrift allen Verfahrensbeteilgten durch Verlesung ihrer für die Entscheidung bedeutsamen Teile zur Kenntnis gebracht werden.