Das Landgericht hat den Angeklagten wegen eines versuchten und eines vollendeten Betruges sowie wegen Bankrotts durch Beiseiteschaffen von Vermögensbestandteilen und wegen Verletzung der Buchführungspflicht zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr verurteilt und diese zur Bewährung ausgesetzt; im übrigen hat es ihn freigesprochen.
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