Die Strafkammer hat den Angeklagten wegen schweren Diebstahls in sechs Fällen und wegen Hehlerei unter Anrechnung der erlittenen Polizei- und Untersuchungshaft zu einer Gesamtgefängnisstrafe von vier Jahren verurteilt und ihm die bürgerlichen Ehrenrechte auf die Dauer von zwei Jahren aberkannt.
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