Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main vom 14. Juli 2015 mit den Feststellungen aufgehoben.
Die Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels und die den Nebenklägern insoweit entstandenen notwendigen Auslagen, an eine andere als Schwurgericht zuständige Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen.
Das Landgericht hat den Angeklagten wegen Mordes zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt. Seine Revision hat mit einer Verfahrensrüge und der Sachrüge Erfolg.
I.
Das Landgericht hat folgende Feststellungen und Wertungen getroffen:
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