Auf die Revisionen der Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Lüneburg vom 9. September 2014 mit den jeweils zugehörigen Feststellungen aufgehoben,
a)im Fall B. I. der Urteilsgründe,
b)im Strafausspruch betreffend den Angeklagten Ga. I. ,
c)im Ausspruch über die Gesamtstrafe betreffend den Angeklagten G. .
Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten der Rechtsmittel, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen.
2.Die weitergehenden Revisionen der Angeklagten Ga. I. und G. werden verworfen.
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