Die Beschwerde des Beschuldigten gegen den Haftbefehl des Ermittlungsrichters beim Bundesgerichtshof vom 20. Juni 2018 wird verworfen.
Der Beschwerdeführer hat die Kosten seines Rechtsmittels zu tragen.
I.
Der Beschuldigte wurde am 20. Juni 2018 vorläufig festgenommen und befindet sich aufgrund des Haftbefehls des Ermittlungsrichters beim Bundesgerichtshof vom selben Tage (
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