I. Am Abend des 25. September 1989, gegen 19.00 Uhr, befuhr der Angeklagte mit einem Personenkraftwagen die Lindenstraße in B. Dabei kam es zu einer Kollision zwischen dem Fahrzeug des Angeklagten und einem aus dem bevorrechtigten Lerchenweg in die Lindenstraße einbiegenden anderen Personenkraftwagen. Eine dem Angeklagten um 20.40 Uhr entnommene Blutprobe ergab eine Blutalkoholkonzentration von 1,1 %o.
Das Amtsgericht hat den Angeklagten aufgrund dieses Sachverhaltes "wegen Verstoßes gegen §
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