Auf die Beschwerde des Angeklagten wird der Beschluss der 2. großen Strafkammer des Landgerichts Lüneburg vom 28. November 2019 aufgehoben.
Die Sache wird zu neuer Entscheidung über den Antrag des Angeklagten vom 24. Oktober 2019 auf Aufhebung des "Haftstatuts" an dieselbe Strafkammer des Landgerichts Lüneburg zurückverwiesen.
I.
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