I. Im Rahmen eines unter anderem gegen die Beschuldigte S. geführten Ermittlungsverfahrens wegen Verstoßes gegen das
Hiergegen legte die Beschuldigte mit Schriftsatz ihres Verteidigers vom 24.01.1989, eingegangen bei Gericht am 25.01.1989, Beschwerde ein. In der Beschwerdebegründung wurde im wesentlichen darauf hingewiesen, daß hinsichtlich der beiden Tagebücher von Verfassungs wegen ein Beweisverbot bestehe.
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