LG Freiburg - Beschluß vom 13.05.1998 (III Qs 43/98) - DRsp Nr. 1998/17793
LG Freiburg, Beschluß vom 13.05.1998 - Aktenzeichen III Qs 43/98
DRsp Nr. 1998/17793
Die akustische Besuchsüberwachung darf bei einem Untersuchungsgefangenen nur angeordnet werden, wenn konkrete Anhaltspunkte für einen Mißbrauch, der eine Gefährdung von Haftzweck oder Ordnung der Anstalt mit sich brächte, vorliegen.