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1988
Sonstige
Sonstige
LG
LG München I
LG München I - Urteil vom 13.06.1988
21 Ns 497 Js 119504/86
Normen:
StPO
§
473
Abs.
4
;
Fundstellen:
NStZ 1988, 473
LG München I - Urteil vom 13.06.1988 (21 Ns 497 Js 119504/86) - DRsp Nr. 1998/8725
LG München I,
Urteil
vom 13.06.1988
- Aktenzeichen 21 Ns 497 Js 119504/86
DRsp Nr. 1998/8725
Keine entsprechende Anwendung von §
473
Abs.
4
StPO
bei teilweisem Erfolg des Einspruchs gegen einen Strafbefehl.
Normenkette:
StPO
§
473
Abs.
4
;
Fundstellen
NStZ 1988, 473
© copyright - Deubner Verlag, Köln
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