LG Osnabrück - 26.11.1990 (13 Js 13349/90 Kls) - DRsp Nr. 1996/18857
LG Osnabrück, vom 26.11.1990 - Aktenzeichen 13 Js 13349/90 Kls
DRsp Nr. 1996/18857
Gefahr im Verzug als Voraussetzung einer Durchsuchung ohne richterliche Anordnung liegt nicht vor, wenn ausreichend Zeit zur Erlangung der Durchsuchungsanordnung besteht, nicht ersichtlich ist, warum die Durchsuchung nicht auch nach richterlicher Durchsuchungsanordnung hätte durchgeführt werden können und noch nicht einmal der Versuch der Herbeiführung einer richterlichen Durchsuchungsanordnung gemacht wurde.Bei fehlerhafter Annahme von Gefahr im Verzug ist in der Regel ein Verwertungsverbot anzunehmen, wenn die Annahme von Gefahr im Verzug objektiv unter keinem Gesichtspunkt vertretbar ist.