Die Revision der Staatsanwaltschaft gegen das Urteil des Landgerichts Berlin vom 6. Juli 2020 wird verworfen.
Die Kosten des Rechtsmittels der Staatsanwaltschaft und die dem Angeklagten insoweit entstandenen notwendigen Auslagen trägt die Staatskasse.
Das Landgericht hat den Angeklagten wegen Verstoßes gegen Weisungen der Führungsaufsicht und wegen eines sexuellen Übergriffs mit Gewalt in Tateinheit mit Amtsanmaßung und mit Missbrauch von Titeln zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt. Dagegen wendet sich die vom Generalbundesanwalt vertretene, zuungunsten des Angeklagten eingelegte Revision der Staatsanwaltschaft, die auf den Rechtsfolgenausspruch (mit Ausnahme der für Fall II.1 verhängten Strafe) beschränkt ist. Das Rechtsmittel bleibt ohne Erfolg.
I.
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