OLG Hamm - 27.08.1987 (1 VAs 37/87) - DRsp Nr. 1992/8845
OLG Hamm, vom 27.08.1987 - Aktenzeichen 1 VAs 37/87
DRsp Nr. 1992/8845
b. Rechtsweg zum Oberlandesgericht(b) für die Überprüfung von Entscheidungen der Staatsanwaltschaft zur Akteneinsicht im laufenden Ermittlungsverfahren, und zwar Überprüfung der Versagung der vom Verteidiger gem. § 147 Abs. 3StPO begehrten Akteneinsicht.
»Steht dem Verteidiger das Recht auf Einsicht in die Niederschrift über eine richterliche Vernehmung zu, so ist ihm auch Einsicht in die Niederschriften über polizeiliche Vernehmungen zu gewähren, die durch Bezugnahme zu deren Bestandteil geworden sind. Wird ihm die Einsicht durch die Staatsanwaltschaft verweigert, so ist der Rechtsweg nach § 23EGGVG gegeben.«
Normenkette:
EGGVG §§ 23 ff.;
»... Die Weigerung der StA, dem Verteidiger Akteneinsicht gem.
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Portal Strafprozessrecht" abrufen.
Testen Sie "Portal Strafprozessrecht" jetzt 30 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.