Polizeiinspektion...
(Anschrift)
In dem Strafverfahren
gegen ...
wegen ...
Az. ...
wird beantragt,
dem Beschuldigten den Unterzeichner als Pflichtverteidiger beizuordnen.
Für den Fall und im Zeitpunkt meiner Beiordnung lege ich das Wahlverteidigermandat nieder.
Begründung:
Es liegt ein Fall notwendiger Verteidigung vor, weil ....
Auf §§ 141 Abs. 1 Satz 1 sowie 142 Abs. 1 Satz
2 StPO in der seit dem 13.12.2019 geltenden Fassung nehme ich ausdrücklich
Bezug. Danach ist der Beiordnungsantrag unverzüglich über die
Staatsanwaltschaft dem Gericht zur Entscheidung vorzulegen (LG Aurich, Beschl.
v. 05.05.2020 -
Rechtsanwältin/Rechtsanwalt
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