Das Landgericht hat die Angeklagten der räuberischen Erpressung für schuldig befunden und den Angeklagten A zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren sechs Monaten, den Angeklagten S unter Einbeziehung einer anderweit erkannten Strafe zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren drei Monaten verurteilt. Mit ihren Revisionen rügen beide Angeklagten die Verletzung sachlichen Rechts; der Angeklagte A beanstandet darüber hinaus das Verfahren des Landgerichts. Die Rechtsmittel bleiben ohne Erfolg.
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