Das Landgericht hat den Angeklagten wegen Betrugs zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren verurteilt und ihm die Ausübung des Berufes eines Kassenarztes für die Dauer von vier Jahren verboten. Die Revision des Angeklagten rügt die Verletzung förmlichen und sachlichen Rechts. Das Rechtsmittel ist nur teilweise begründet.
Die Sachrüge hat zum Schuldspruch Erfolg.
1. Dem Angeklagten, einem Arzt, wird Abrechnungsbetrug gegenüber den gesetzlichen Krankenkassen zur Last gelegt. Nach den Feststellungen trug er auf den Abrechnungsunterlagen - den Krankenscheinen - Leistungen ein, welche er nicht oder nicht in dem behaupteten Umfang erbracht hatte, oder er veranlaßte sein Personal zu solchen Eintragungen.
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