BGH - Beschluss vom 28.08.2018
5 StR 50/17
Normen:
StGB § 250 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b); StGB § 250 Abs. 2 Nr. 1; StPO § 261;
Fundstellen:
BGHSt 63, 187
NStZ 2019, 169
NStZ-RR 2020, 269
StV 2020, 451
Vorinstanzen:
LG Potsdam, vom 29.07.2016

Standardisierung der biostatistischen Wahrscheinlichkeitsberechnung in Bezug auf DNA-Einzelspuren hinsichtlich der Darstellung der Anzahl der untersuchten Merkmalssysteme und der Anzahl der diesbezüglichen Übereinstimmungen; Mitteilung des Gutachtenergebnisses in Form der biostatistischen Wahrscheinlichkeitsaussage in numerischer Form durch das Tatgericht i.R.d. Darlegungsanforderungen

BGH, Beschluss vom 28.08.2018 - Aktenzeichen 5 StR 50/17

DRsp Nr. 2018/17170

Standardisierung der biostatistischen Wahrscheinlichkeitsberechnung in Bezug auf DNA-Einzelspuren hinsichtlich der Darstellung der Anzahl der untersuchten Merkmalssysteme und der Anzahl der diesbezüglichen Übereinstimmungen; Mitteilung des Gutachtenergebnisses in Form der biostatistischen Wahrscheinlichkeitsaussage in numerischer Form durch das Tatgericht i.R.d. Darlegungsanforderungen

Die biostatistische Wahrscheinlichkeitsberechnung ist in Bezug auf DNA-Einzelspuren standardisiert, so dass es einer Darstellung der Anzahl der untersuchten Merkmalssysteme und der Anzahl der diesbezüglichen Übereinstimmungen nicht mehr bedarf. Das Tatgericht genügt den Darlegungsanforderungen, wenn es das Gutachtenergebnis in Form der biostatistischen Wahrscheinlichkeitsaussage in numerischer Form mitteilt, da diese die beiden übrigen bisherigen Anforderungen widerspiegelt.

Tenor

1.

Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Potsdam vom 29. Juli 2016 zu Tat 5 der Urteilsgründe aufgehoben.

2.

Die weitergehende Revision wird verworfen.

3.

Im Umfang der Aufhebung wird das Urteil zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts Potsdam zurückverwiesen.

Normenkette:

StGB § 250 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b); StGB § 250 Abs. 2 Nr. 1; StPO § 261;

Gründe