Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Augsburg vom 24. Juli 2020 mit den Feststellungen aufgehoben.
2.Die Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen.
Das Landgericht hat den Angeklagten wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in 29 Fällen, davon in vier Fällen jeweils in Tateinheit mit unerlaubter Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge, in Tatmehrheit mit einem Fall des Besitzes von kinderpornographischen Schriften zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von acht Jahren und vier Monaten verurteilt und eine Einziehungsentscheidung getroffen.
Testen Sie "Portal Strafprozessrecht" jetzt 30 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|