7.2.8 Ausschluss Einzelner

Autoren: Stückrath/Schladt

Kurzüberblick

Nach § 51 JGG können Eltern und gesetzliche Vertreter insbesondere bei drohenden erheblichen erzieherischen Nachteilen (Abs. 2 Satz 1 Nr. 1) oder in dem Fall, dass sie verdächtig sind, an der Verfehlung des Angeklagten beteiligt gewesen zu sein (Abs. 2 Satz 1 Nr. 2), ausgeschlossen werden.

Sachverhalt

Verhandelt werden vor dem Jugendgericht eine Beleidigung und ein Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte durch den Jugendlichen J und den Heranwachsenden H anlässlich einer Demonstration gegen die sogenannten Pius-Brüder. J und H hatten ein Transparent ausgerollt, auf dem zu lesen war "All cops are bastards", welches von beiden sowie von J’s Vater demonstrativ auf der Veranstaltung zur Schau gestellt worden war. Dies veranlasste eine polizeiliche Kontrolle, anlässlich derer es zu der angeklagten Widerstandshandlung gekommen war.