Die sofortige Beschwerde des Rechtsanwalts L. gegen den Beschluss des Oberlandesgerichts Oldenburg vom 20. Februar 2018 - Az.:
Der Beschwerdeführer wendet sich mit seiner sofortigen Beschwerde gegen den gemäß § 138c Abs. 1 Satz 1, § 138a Abs. 1 Nr. 3 ergangenen Beschluss des Oberlandesgerichts, durch den er von der Mitwirkung als Verteidiger in dem Verfahren 2 KLs (60/16) des Landgerichts Oldenburg ausgeschlossen wurde. Die sofortige Beschwerde hat keinen Erfolg.
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