Auf die Revision des Klägers wird das Urteil der 1. Zivilkammer des Landgerichts Magdeburg vom 5. Mai 2017 aufgehoben.
Die Sache wird zur neuen Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Revisionsverfahrens, an das vorbezeichnete Gericht zurückverwiesen.
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