13.2.5 Beanstandung des Staatsanwalts/Mitverteidigers etc. - unzulässige Unterbrechung des Fragerechts des Verteidigers

Autor: Maurer

Kurzüberblick

Ein Verfahrensbeteiligter hat nach der Worterteilung zur Ausübung des Fragerechts einen Anspruch darauf, alle zulässigen Fragen im Zusammenhang zu stellen.

Mit dem Anspruch einher geht auch die Verpflichtung des Vorsitzenden, ein Unterbrechungsansinnen anderer Beteiligter in "fremde" Fragerechte hinein strikt zu unterbinden.

Das Beanstandungsrecht hat allein der Vorsitzende. "Beanstandungsansinnen" anderer Prozessbeteiligter - ohne förmlichen Beanstandungsantrag - sind schlicht zu ignorieren.

Sachverhalt

Während der Befragung des Zeugen durch den Verteidiger wird dieser fortwährend vom Staatsanwalt/Verteidiger des Mitangeklagten wortreich unterbrochen. Die Frage sei unzulässig, weil

die Frage nichts mehr mit dem Beweisthema zu tun habe;

die Frage bereits mehrfach gestellt und beantwortet worden sei;

der Zeuge doch hierzu nichts sagen könne.

Was kann der Verteidiger V gegen die Unterbrechung tun?

Lösung

Fragen "im Zusammenhang"