BayObLG - Urteil vom 20.09.1989 (RReg 3 St 116/89) - DRsp Nr. 1998/9950
BayObLG, Urteil vom 20.09.1989 - Aktenzeichen RReg 3 St 116/89
DRsp Nr. 1998/9950
Ein im Schlußvortrag der Staatsanwaltschaft enthaltener Antrag, den Angeklagten wegen Sachbeschädigung zu verurteilen, kann konkludent die Bejahung des öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung zum Ausdruck bringen.