BGH - Urteil vom 13.10.1981
1 StR 561/81
Normen:
StPO § 338 Nr. 8, § 244 Abs. 2 ;
Fundstellen:
NStZ 1982, 42

BGH - Urteil vom 13.10.1981 (1 StR 561/81) - DRsp Nr. 1996/21536

BGH, Urteil vom 13.10.1981 - Aktenzeichen 1 StR 561/81

DRsp Nr. 1996/21536

»1. Es steht im pflichtgemäßen Ermessen des Tatrichters, auf einen entsprechenden Antrag des Verteidigers die Bekundungen eines Zeugen auf Tonband aufzunehmen. 2. Die Heranziehung eines psychologischen oder psychiatrischen Sachverständigen bei der Beurteilung der Glaubwürdigkeit einer Zeugenaussage kann dann geboten sein, wenn der zur Aburteilung stehende Sachverhalt ausnahmsweise solche Besonderheiten aufweist, daß Zweifel daran aufkommen können, ob die Sachkunde des Gerichts auch zur Beurteilung der Glaubwürdigkeit unter den gegebenen besonderen Umständen ausreicht.«

Normenkette:

StPO § 338 Nr. 8, § 244 Abs. 2 ;
Fundstellen
NStZ 1982, 42