BGH - Urteil vom 21.02.1964 (4 StR 529/63) - DRsp Nr. 1996/15277
BGH, Urteil vom 21.02.1964 - Aktenzeichen 4 StR 529/63
DRsp Nr. 1996/15277
a. Bei intimen Aufzeichnungen wird die Persönlichkeit nur durch ein Verwertungsverbot wirksam geschützt.b. Ein Verwertungsverbot kann jedoch nur anerkannt werden im Rahmen eines ausgewogenen Verhältnisses zwischen dem persönlichen, grundrechtlich gewährleisteten Interesse am Schutz des eigenen Geheimbereichs und dem Interesse des Staates an der Strafverfolgung.
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