16.1.8 Exkurs: Dolmetscher (als Sachverständige)

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16.1.8.3 Das neue Gerichtsdolmetschergesetz (GDolmG)

Gesetz zur Modernisierung des Strafverfahrens

Der Referentenentwurf eines Gesetzes zur (erneuten) Modernisierung des Strafverfahrens aus dem Jahre 2019 griff im Wesentlichen auf die im Kabinett zuvor vorgelegten Eckpunkte zur Modernisierung des Strafverfahrens, in denen die meisten - wenn nicht sogar sämtliche - Vorschläge des 2. Strafkammertages vom 26.09.2017 übernommen worden waren, zurück. Es geht um wünschenswerte Verfahrensbeschleunigung, die mit prozessualen Verfahrensgarantien und den Rechten des Angeklagten in Einklang zu bringen ist. Das darauf basierende Gerichtsdolmetschergesetz (GDolmG) wurde durch das Gesetz zur Modernisierung des Strafverfahrens vom 10.12.2019 (BGBl I 2019, 2121, 2124) implementiert.

Bundesgesetz

Die Einführung eines Bundesgesetzes über die allgemeine Beeidigung von gerichtlichen Dolmetschern ist aus der Sicht der Praxis begrüßenswert, zumal die Standards für die Beeidigung von Gerichtsdolmetschern in den Ländern unterschiedlich ausgestaltet waren. Anforderungen an die persönlichen und die fachlichen Voraussetzungen differierten erheblich und einheitliche Regelungen sind wünschenswert. Hier hätten hohe Standards durch ein aufgrund der konkurrierenden Gesetzgebungszuständigkeit des Bundes erlassenes Gerichtsdolmetschergesetz festgelegt werden können - mit der Folge einer Bindung der Bundesländer an diese Standards.

Kritik

Für die Praxis geht es weniger um formale Zulassungsfragen als vielmehr um die Sicherstellung qualitativ hochwertiger, inhaltlich zutreffender Übersetzungsleistungen und deren Kontrollierbarkeit. Genau dieser Bereich bleibt jedoch inhaltlich weiter offen und die §§ 3 ff. GDolmG überlassen die Aufstellung der inhaltlichen Voraussetzungen und Anforderungen einer Dolmetscherprüfung bzw. der Anerkennung von Prüfungen dem Landesrecht. Die wünschenswerte und erforderliche Vereinheitlichung wird damit auf einer formalen, nicht aber auch auf der - relevanteren - inhaltlich-qualitativen Ebene erreicht.