Das Landgericht hat die Angeklagten jeweils wegen gefährlicher Körperverletzung zu Jugendstrafen von je zwei Jahren und sechs Monaten verurteilt. Ihre dagegen gerichteten Rechtsmittel bleiben erfolglos.
1. Das Landgericht hat folgende Feststellungen und Wertungen getroffen:
a) Der Nebenkläger J. K. und I. A., der Vater der im März 1988 beziehungsweise Mai 1989 geborenen Angeklagten, kennen sich seit Jahren; ihre Familien sind freundschaftlich miteinander verbunden.
Testen Sie "Der Strafprozess - Strategie und Taktik in der Hauptverhandlung" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|