Die Beschwerde der Hilfsschöffin gegen den Beschluss des Vorsitzenden der 16. großen Strafkammer des Landgerichts Berlin vom 3. September 2018 wird mit der Maßgabe verworfen, dass das verhängte Ordnungsgeld auf 750,00 Euro herabgesetzt wird.
Die Hilfsschöffin hat ihre Auslagen zu tragen.
I.
Testen Sie "Der Strafprozess - Strategie und Taktik in der Hauptverhandlung" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|