OLG Karlsruhe - Beschluß vom 17.03.1983 (3 HEs 77/83) - DRsp Nr. 1996/4377
OLG Karlsruhe, Beschluß vom 17.03.1983 - Aktenzeichen 3 HEs 77/83
DRsp Nr. 1996/4377
»1. Zu den Anforderungen an eine Wahlgegenüberstellung und deren Dokumentation in den Verfahrensakten.2. Alle bei der Ermittlung des Beschuldigten verwendeten Vergleichslichtbilder sind grundsätzlich den Akten beizufügen.«