OLG Oldenburg, vom 17.05.1984 - Aktenzeichen 2 Ws 209/84
DRsp Nr. 1992/10064
Notwendigkeit der Verteidigung für einen mindestens drei Monate inhaftierten Angeklagten Abs. 1 Nr. 5nicht in Fällen, in denen die dreimonatige Frist erst nach der Berufungsverhandlung überschritten wird.
Normenkette:
StPO § 140 Abs.1 Nr.5, Abs.2, § 350 Abs.3;
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Der Strafprozess - Strategie und Taktik in der Hauptverhandlung" abrufen.
Testen Sie "Der Strafprozess - Strategie und Taktik in der Hauptverhandlung" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.