OLG Oldenburg, vom 17.05.1984 - Aktenzeichen 2 Ws 209/84
DRsp Nr. 1992/10064
Notwendigkeit der Verteidigung für einen mindestens drei Monate inhaftierten Angeklagten Abs. 1 Nr. 5nicht in Fällen, in denen die dreimonatige Frist erst nach der Berufungsverhandlung überschritten wird.