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Der Strafprozess - Strategie und Taktik in der Hauptverhandlung
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1990
Sonstige
OLG
OLG Stuttgart
OLG Stuttgart - Urteil vom 16.02.1990
1 Ss 649/89
Normen:
StPO
§
222
, §
246
;
Fundstellen:
NStZ 1990, 356
OLG Stuttgart - Urteil vom 16.02.1990 (1 Ss 649/89) - DRsp Nr. 1995/8095
OLG Stuttgart,
Urteil
vom 16.02.1990
- Aktenzeichen 1 Ss 649/89
DRsp Nr. 1995/8095
»Die Vorschrift des §
222
Abs.
1
S. 1
StPO
enthält eine Mitteilungspflicht, aber nicht ein Beweiserhebungsverbot.«
Normenkette:
StPO
§
222
, §
246
;
Fundstellen
NStZ 1990, 356
© copyright - Deubner Verlag, Köln
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