1. Das LG hat den Angekl. wegen falscher Verdächtigung zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu 150,-- DM verurteilt. Das Urteil des AG - Schöffengerichts - Warendorf vom 26. April 1990 hat es für gegenstandslos erklärt. Einen (teilweisen) Freispruch des Angekl. hat es für nicht erforderlich erachtet. Dem liegt folgendes prozessuales Geschehen zugrunde:
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