BGH, vom 25.08.2016 - Vorinstanzaktenzeichen 1 StR 175/16
LG Rostock, vom 02.10.2015 - Vorinstanzaktenzeichen 2 KLs 291/14
Vereinbarkeit eines gerichtlichen Geschäftsverteilungsplans mit der Garantie des gesetzlichen Richters; Abhängigkeit der Änderungen in der Zuständigkeit für bereits anhängige Verfahren von der Eröffnung oder nicht Eröffnung des Hauptverfahrens; Wahrung der Unabhängigkeit der Rechtsprechung; Sicherung des Vertrauen der Rechtsuchenden und der Öffentlichkeit in die Unparteilichkeit und Sachlichkeit der Gerichte
Vereinbarkeit eines gerichtlichen Geschäftsverteilungsplans mit der Garantie des gesetzlichen Richters; Abhängigkeit der Änderungen in der Zuständigkeit für bereits anhängige Verfahren von der Eröffnung oder nicht Eröffnung des Hauptverfahrens; Wahrung der Unabhängigkeit der Rechtsprechung; Sicherung des Vertrauen der Rechtsuchenden und der Öffentlichkeit in die Unparteilichkeit und Sachlichkeit der Gerichte
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