Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Kassel vom 18. November 2021, soweit es ihn betrifft, mit den Feststellungen aufgehoben.
Hinsichtlich der Fälle II. 51 bis 56 der Urteilsgründe wird die Sache an das Amtsgericht Fulda zurückgegeben; die insoweit angefallenen Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen des Angeklagten werden der Staatskasse auferlegt.
Hinsichtlich der Fälle II. 1 bis 48 der Urteilsgründe wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen.
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