BGH - Beschluss vom 06.07.2022
2 StR 53/22
Normen:
StPO § 4 Abs. 2 S. 2; StPO § 6; StPO § 13 Abs. 2 S. 1;
Fundstellen:
NJW 2023, 621
NStZ 2023, 57
wistra 2023, 171
Vorinstanzen:
LG Kassel, vom 18.11.2021 - Vorinstanzaktenzeichen 1650 Js 5105/20

Verpflichtung der Strafgerichte zur Erforschung des wahren Sachverhalts von Amts wegen; Unterziehung des Geständnisses des Angeklagten einer inhaltlichen Überprüfung durch die Strafkammer

BGH, Beschluss vom 06.07.2022 - Aktenzeichen 2 StR 53/22

DRsp Nr. 2022/15851

Verpflichtung der Strafgerichte zur Erforschung des wahren Sachverhalts von Amts wegen; Unterziehung des Geständnisses des Angeklagten einer inhaltlichen Überprüfung durch die Strafkammer

Tenor

Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Kassel vom 18. November 2021, soweit es ihn betrifft, mit den Feststellungen aufgehoben.

Hinsichtlich der Fälle II. 51 bis 56 der Urteilsgründe wird die Sache an das Amtsgericht Fulda zurückgegeben; die insoweit angefallenen Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen des Angeklagten werden der Staatskasse auferlegt.

Hinsichtlich der Fälle II. 1 bis 48 der Urteilsgründe wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen.

Normenkette:

StPO § 4 Abs. 2 S. 2; StPO § 6; StPO § 13 Abs. 2 S. 1;

Gründe