Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Gera vom 4. September 2015
a)im Schuldspruch dahin berichtigt, dass der Angeklagte des versuchten Betrugs in 152 Fällen schuldig ist,
b)mit den jeweils zugehörigen Feststellungen aufgehoben,
aa)soweit der Angeklagte wegen "schweren" Betrugs in 105 Fällen verurteilt worden ist,
bb)im Gesamtstrafenausspruch.
2.Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen.
3.Die weitergehende Revision wird verworfen.
Von Rechts wegen
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