Die Rechtsbeschwerde des Betroffenen gegen das Urteil des Amtsgerichts Tiergarten vom 18. September 2018 wird verworfen.
Der Betroffene hat die Kosten seines Rechtsmittels zu tragen.
I.
Der Polizeipräsident in Berlin hat gegen den Betroffenen mit Bußgeldbescheid vom 24. April 2018 wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit (sog. qualifizierter Rotlichtverstoß) eine Geldbuße von 230 Euro verhängt und ein einmonatiges Fahrverbot festgesetzt.
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