Das Landgericht hat den Angeklagten wegen Totschlags in Tateinheit mit Schwangerschaftsabbruch zu einer Freiheitsstrafe von 13 Jahren verurteilt. Die hiergegen gerichtete Revision des Angeklagten hat bereits mit der Sachrüge Erfolg, eines Eingehens auf die Verfahrensrügen bedarf es daher nicht.
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