Der Betroffene wird wegen tateinheitlich und fahrlässig begangener Ordnungswidrigkeiten des Verstoßes gegen Vorschriften der
Er trägt die Kosten des Verfahrens.
1.
Der Betroffene befuhr am 22. Juni 2012 um 16.25 Uhr die L 277 aus N. kommend in Fahrtrichtung B. mit dem Kraftrad Honda . Kurz nach N. wird die zulässige Höchstgeschwindigkeit durch Zeichen 274
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