Zulässigkeit von Zeugenvernehmung und zusätzlicher Inaugenscheinnahme eines Videos über dessen frühere Vernehmung
BGH, Beschluß vom 12.02.2004 - Aktenzeichen 1 StR 566/03
DRsp Nr. 2004/4750
Zulässigkeit von Zeugenvernehmung und zusätzlicher Inaugenscheinnahme eines Videos über dessen frühere Vernehmung
»Der Augenschein durch Vorführen der zu Beweiszwecken erstellten Bild-Ton-Aufzeichnung über die Erklärung eines Zeugen ist im Zusammenhang mit seiner Vernehmung zulässig (Fortführung von BGHSt 48, 268).«
Normenkette:
StPO §§ 250 255a ;
Gründe:
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