6.1.4 Strafzumessung

Autor: Kucklick

6.1.4.1 Allgemeines

A6.27

Die Vorschrift dient dem Schutz von zivilrechtlichen Ansprüchen bzw. ihrer Beweissicherung.102)

Dabei geht die Rechtsprechung davon aus, dass dieses Interesse mit der Schwere des Schadens ansteigt. Auf die Strafzumessung wirkt sich dieser Umstand deshalb auch aus. Je höher der Schaden, desto höher fallen die Strafrechtsfolgen aus. Ob für Heranwachsende bei Straßenverkehrsdelikten i.d.R. Erwachsenenrecht anzuwenden ist,103) ist umstritten.104)

102)

Hentschel/König/Dauer, § 142 StGB Rdnr. 64.

103)

Hentschel/König/Dauer, a.a.O., unter Hinweis auf OLG Frankfurt, 2. Strafsenat.

104)

A.A. OLG Frankfurt, 1. Strafsenat, Urt. v. 18.07.2022 - 1 Ss 127/22, juris.

6.1.4.2 Sachschäden

A6.28

Fälle mit bloßem Sachschaden, die den größten Anteil der Unfallfluchtmandate ausmachen, lassen sich nach der Schadenhöhe in mehrere Kategorien aufteilen. Die Größenordnungen sind eine bloße Orientierung und stellen keine festen, schon gar nicht gesetzlich festgelegten Grenzen dar.