Arbeitgeberregress bei fahrlässiger Begehung

 

 

 

Arbeitgeber ...

(Anschrift)

Ihre Nachricht vom ...

Sehr geehrte Damen und Herren,

unter Vorlage einer auf mich lautenden Vollmacht zeige ich die Vertretung Ihrer Mitarbeiterin/Ihres Mitarbeiters an.

Mir liegt Ihr Schreiben vom ... vor, wonach Sie Schadensersatz wegen der Beschädigung des betrieblichen Kraftfahrzeugs verlangen.

Im Hinblick auf die geltend gemachten Ansprüche verweise ich jedoch auf die Besonderheiten der Arbeitnehmerhaftung. Die Haftung eines Arbeitnehmers im Verhältnis eines dem Arbeitgeber verursachten Schadens hängt vom Verschuldensmaßstab ab. Im vorliegenden Fall lag lediglich eine fahrlässige Trunkenheitsfahrt im strafrechtlichen Sinn vor, das bedeutet, dass mein Mandant sich aufgrund der entsprechenden Umstände zum Zeitpunkt des Fahrtantritts für fahrtüchtig hielt.

Nach den Maßstäben des BAG haftet ein Arbeitnehmer bei leichter Fahrlässigkeit grundsätzlich für einen dann entstehenden Schaden nicht.