1. Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Mainz vom 26. September 2022, Az.
2. Die Berufung der Klägerin wird zurückgewiesen.
3. Die Klägerin hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
4. Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten über Vergütung wegen Annahmeverzugs, Urlaubsabgeltung sowie die Erteilung von Lohnabrechnungen.
1. 2. 3. 1. a) b) 2. 1. 2.
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