3.2.1 Arbeitgeberregress am Beispiel der Trunkenheitsfahrt (Anspruchsabwehr)

Autor: Lehnhardt

Kurzüberblick

B3.10

Häufig sind in der Mandatspraxis die Fälle, in denen der Mandant im Rahmen des Vorwurfs einer Trunkenheitsfahrt ein Firmenfahrzeug verwendet hat, ob es sich um ein ihm zur Verfügung gestelltes Dienstfahrzeug handelt, ob es sich um einen Berufskraftfahrer handelt o.Ä. Geschieht anlässlich einer solchen betrieblich veranlassten Fahrt aufgrund einer Trunkenheit ein Verkehrsunfall, und entsteht hierdurch ein Schaden, so stellt sich grundsätzlich die Frage der Haftung des Arbeitnehmers nach den vorgenannten Kriterien, siehe Rdnr. B3.9 f.

Sachverhalt

Der Mandant wurde im Rahmen einer Trunkenheitsfahrt verteidigt. Letztlich wird der Mandant wegen vorsätzlicher Trunkenheitsfahrt zu einer Geldstrafe verurteilt, daneben wird ihm die Fahrerlaubnis entzogen und eine Sperrfrist verhängt.

Einige Zeit danach erscheint der Mandant erneut mit dem Schreiben seines Arbeitgebers, in dem dieser zur Zahlung entstandener Schäden auffordert.

Der Arbeitgeber führt in diesem Schreiben aus, dass das im Rahmen des Arbeitsverhältnisses genutzte Fahrzeug zwar vollkaskoversichert ist (ein Fremdschaden entstand nicht), dass die Kaskoversicherung mit der Argumentation grober Fahrlässigkeit durch den alkoholisierten Fahrer die Leistung auf 50 % gekürzt hat, ferner der im Vertrag vereinbarte Selbstbehalt von 1.000 € offensteht.