Autor: Lehnhardt |
Kurzüberblick
Nachfolgend ist der Fall dargestellt, dass der Arbeitgeber als Mandant auftritt und den Arbeitnehmer als Mitarbeiter, hier im Fall des Beispiels der Trunkenheitsfahrt, auf Schadensersatz in Anspruch nehmen möchte. |
Sachverhalt
Es erscheint der Arbeitgeber und berichtet von einer Trunkenheitsfahrt des Arbeitnehmers, in dessen Rahmen der Lkw des Arbeitgebers beschädigt wurde. Für den Lkw wird eine Vollkaskoversicherung unterhalten mit einer Selbstbeteiligung von 1.000 €, gleichzeitig hat der Kaskoversicherer im Hinblick auf die grob fahrlässige Herbeiführung des Falls den Schaden nach Abzug der Selbstbeteiligung nur mit einer Haftungsquote von 50 % reguliert. Ferner ist dem Arbeitgeber durch die Inanspruchnahme des Versicherers ein sogenannter Höherstufungsschaden durch Anhebung der Schadensfreiheitsklasse entstanden.
Lösung
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