Der Senat beabsichtigt, die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts Passau - 3. Zivilkammer - vom 11. August 2022 gemäß § 552a Satz 1 ZPO zurückzuweisen.
Die Parteien erhalten Gelegenheit, hierzu binnen
eines Monats
Stellung zu nehmen.
I. Die Parteien streiten über die Höhe der Versicherungsleistung aus einer vom Kläger bei der Beklagten gehaltenen Kfz-Versicherung.
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