I. Der Kläger und Revisionsbeklagte (Kläger) ist der Vater eines am 1. September 1979 geborenen Sohnes (S), der sich während der Jahre 1997 und 1998 in einer Berufsausbildung befand. Aus dem Ausbildungsverhältnis erzielte er nach den Feststellungen des Finanzgerichts (FG) folgende Einkünfte:
Ausbildungsvergütung bis 08/97 8 088,00 DM
Ausbildungsvergütung + tarifliche Sonderzahlung in 09/97 2 187,50 DM
Ausbildungsvergütung 10-12/97, 3 x 1 086,50 DM 3 259,50 DM
Gesamt 13 535,00 DM
Ausbildungsvergütung 1998 14 614,00 DM
In der Ausbildungsvergütung sind jeweils vermögenswirksame Leistungen in Höhe von 26 DM monatlich enthalten.
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